Die Pflegepolice | All-Risk-Versicherungen für Ambulante Pflegedienste, Pflegeheime, Altenheime, Betreutes Wohnen und Hospiz
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Modulbausteine

Die Modulbausteine der All-Risk-PflegePolice | Betriebshaftpflichtversicherung ohne Teilungsabkommen für Ambulante Pflegedienste, Altenheime und Pflegeheime
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Betriebshaftpflichtversicherung
für Pflegeheime + Pflegedienste (ohne Teilungsabkommen)

Ihre Sicherheit wenn Dritte zu Schaden kommen ...

Verursacht ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens einen Personen- oder Sachschaden, müssen Sie in bestimmten Fällen die gesamte Haftung übernehmen. Aber keine Angst. Mit unseren Betriebshaftpflichttarifen für Ambulante Pflegedienste, Altenheime und Pflegeheime sind Sie hierfür allzeit optimal, zeitgemäß, günstig und preiswert geschützt.

Optional für "Stationäre Pflegeinrichtungen" kann über die BHV auch die
Privathaftpflichtversicherung für alle Heimbewohner als Gruppenvertrag (Jahresnettobeitrag je Betreuten: 15,00 EUR zzgl. VSt.) mitversichert werden!

Warum ist die Versicherung für Sie so wichtig?

Sie und ihre Mitarbeiter haften für Schäden, die Sie anderen durch ihre betrieb-liche Tätigkeit schuldhaft zufügen. Da entstehen schnell hohe Schadensersatz-ansprüche. Ein Schutz dagegen ist möglich, notwendig und zum Teil gesetzlich vorgeschrieben.

Wer ist versichert?

Versichert werden können natürliche und juristische Personen, also das Unternehmen, der/die Inhaber/GF und seine Mitarbeiter.

Was ist versichert?

Versichert sind je nach Bedarf des einzelnen Berufsbildes:

:: Personenschäden (Behandlungskosten, Schmerzensgeld)
:: Sachschäden (Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten)
:: Vermögensschäden infolge eines Personen- oder Sachschadens

Für einige Personengruppen (Unternehmensleiter), bei deren Ausübung nicht
die Verursachung von Personen- oder Sachschäden, sondern von reinen Vermögensschäden im Vordergrund steht, stellen wir eine Deckung für reine Vermögensschäden im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung zur Verfügung.

Wann und wo sind Sie versichert?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, wenn der Versicherungsschein unverzüglich durch Zahlung des Beitrags eingelöst wird. Versicherungsschutz besteht üblicherweise für die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden in der Bundesrepublik Deutschland.

Welche Schadensfälle sind versichert?

Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob der Unternehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftbar gemacht werden kann. Weiterhin wird geprüft, ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt das Versicherungsunternehmen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt sie für Sie ab, notfalls auch vor Gericht.

Problematiken und Besonderheiten für Heimträger

Betriebshaftpflichtversicherung für Heimträger

Die von uns angebotenen Betriebshaftpflichtversicherungstarife für Heimträger unterliegen nicht dem Teilungsabkommen. Das heißt, der Riskoträger (Versicherer) hat mit den Krankenkassen oder Kassenverbänden kein sogenanntes Teilungsabkommen abgeschlossen.

Diese Teilungsabkommen sehen vor, dass entstandene Behandlungs-kosten durch Personenschäden (z.B. Sturz eines Heimbewohners), ohne Betrachtung und Beurteilung des Verschuldens, zwischen dem Risikoträger und dem Kostenträger nach festgelegten Anteilen aufgeteilt werden.

Fazit: Aufgrund der zugenommenen Schadenfälle im Heimbereich bieten sehr viele Haftpflichtversicherer keinen Versicherungsschutz mehr an oder tun dies nur noch zu stark erhöhten Prämien pro Bett.

Welche Vorteile bietet Ihnen eine Betriebshaftpflicht-Versicherung ohne Teilungsabkommen?

Im Schadenfall muss nun, aufgrund des nicht vorhandenen Teilungsabkommens, der Sozialversicherungsträger (Krankenkasse) nach Sach- und Rechtslage einen behaupteten Schaden nachweisen.

Dieser Umstand führt zu einer günstigeren Tarifierung, da ein Schadenausgleich nur in begründeten Einzelfällen erfolgt. Der Sozialversicherungsträger erhält also nicht zu jedem Schadenfall einen Aufwandsausgleich.

Die geringeren Schadenaufwande spiegeln sich in deutlich geringeren Prämien wieder. Eine Überprüfung Ihres bestehenden Vertrages ist daher dringend angeraten, da neben der verbesserten Leistung, in der Regel, auch eine deutliche Prämienersparnis einher geht.

Welche Leistungsinhalte kann mir die PflegePolice bieten?

Betriebshaftpflichtversicherung (ambulant / stationär)
Beitragfrei könnte z.B. folgende Inhalte versichert sein:

:: Privathaftpflicht für den Inhaber /GF
:: Hundehalterhaftpflicht (z.B. Halten eines Wachhund)
:: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
:: Umwelthaftpflicht-Basis-Deckung
:: Bauherrenhaftpflicht ohne Begrenzung der Bausumme
:: Abgabe von Spritzen, Injektionen und Medikamente an Bewohner
:: Besitz, Betrieb und Benutzung medizinischer Apparate
:: Schlüsselschäden
:: Mietsachschäden
:: Be- und Endladeschäden
:: Auslandsschäden
:: Allmählichkeits- und Abwasserschäden
:: Bearbeitungs- und Tätigkeitschäden
:: Ansprüche mitversicherter natürlicher Personen untereinander
:: Abhandenkommen + Beschädigung von Besucher-/Patientenhabe
:: Schäden durch verwaschene Wäsche in der eigenen Wäscherei
:: Abgabe von Speisen & Getränke auch an heimfremde Personen
:: Betriebsveranstaltungen aller Art
:: und noch einiges mehr

Mindestdeckungssumme: *
3.000.000,- EUR pauschal für Personen-, Sachschäden
...100.000,- EUR für Vermögensschäden

* Höhere Versicherungssummen auf Anfrage jederzeit möglich!

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